Kostenabrechnung für Regenwasserbeseitigung rechtswidrig

Veröffentlicht am 23.09.2008 in Ratsfraktion

Quelle: www.drolshagen.de

Stadt Drolshagen muss Beitrags und Gebührensatzung ändern

Das Oberverwaltungsgereicht Nordrhein Westfalen hat am 18.12.2007 entschieden, dass die Kosten zur Regenwasserbeseitung nicht auf Grundlage des Verbrauchs an Frischwasser berechnet werden dürfen. Vielmehr muss zukünftig berücksichtigt werden, wie viel Regenwasser tatsächlich durch versiegelte Flächen dem Abwasserkanal – und damit der Kläranlage – zugeleitet wird.

Die Stadt Drolshagen hat jetzt reagiert. In einem ersten Schritt wird mittels Luftbildern eine Vermessung des Verhältnisses von Grünflächen zu versiegelten Flächen der einzelnen Grundstücke erstellt. Auf dieser Grundlage werden dann die Regenwassergebühren festgelegt.
„Hier kann es in durchaus zu positiven Veränderungen für die Besitzer kommen“, kündigte SPD-Fraktionsvorsitzender Rudi Reuber an, „nämlich dann, wenn möglichst viel Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert.“ Es geht um einen gerechteren Gebührenmaßstab, denn hoch versiegelte Fläche, die das Oberflächenwasser dann in den städtischen Kanal einleiten, werden stärker zur Kasse gebeten.

 

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